Wegen der sehr hohen und noch immer steigenden Inzidenzzahlen werden die Schülerinnen und Schüler bis auf Weiteres verpflichtet, für jeden Unterrichtstag einen tagesaktuellen Testnachweis vorzulegen.

Diese verpflichtende Ausweitung — von drei auf fünf Tage pro Woche — ist erforderlich, um die Verbreitung des Corona-Virus in der Schule so weit wie möglich auszuschließen und den Präsenzunterricht abzusichern. Die Eindämmungsverordnung sieht mindestens drei Tage vor, eine Ausweitung auf fünf Tage ist unter den gegebenen Umständen somit zulässig.

Ohne den unterrichtstäglichen Testnachweis wird Schülerinnen und Schülern, die keinen vollständigen Impfschutz oder Genesenenstatus nachgewiesen haben, der Zutritt zur Schule verwehrt.

(Quelle: MBJS 09.02.2022)